Spätestens mit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 am 01.05.2014 ist der Energieausweis für Vermieter und Verkäufer von Immobilien unumgänglich geworden. Seit diesem Tag MUSS der Energieausweis oder zumindest eine Kopie davon spätestens bei der Immobilienbesichtigung, dem jeweiligen Miet- oder Kaufinteressenten unaufgefordert vorgelegt werden. Gem. § 16 Abs. 2 S. 1 EnEV wird diese Vorlagepflicht auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfüllt.
Sogar Immobilienanzeigen in Zeitungen, Zeitschriften oder im Internet müssen, sofern zum Zeitpunkt der Insertion der Energieausweis bereits vorlag, folgende Pflichtangaben enthalten:
- Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis)
- den dort genannten Endenergiebedarfs- oder Endenergieverbrauchswert für das Gebäude
- den wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
- das im Energieausweis genannte Baujahr und
- die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse (nur bei nach dem 01.05.2014 ausgestellten Energieausweisen)
Bei Nichtwohngebäuden ist bei Energiebedarfs- und bei Energieverbrauchsausweisen als Pflichtangabe Nr. 2 der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch sowohl für Wärme als auch für Strom jeweils getrennt aufzuführen.
Bei Verstößen innerhalb der Immobilienanzeigen drohen dem Immobilieneigentümer ab dem 01.05.2015 nun sogar Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
Hinweis:
Liegt der Energieausweis zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung noch nicht vor, darf die Immobilie auch ohne Angaben zum Energiebedarf oder -verbrauch beworben werden. Hier empfiehlt sich innerhalb der Anzeige jedoch ein Hinweis a la "Energieausweis in Vorbereitung", um der zuständigen Behörde und anderen potenziellen Abmahnern den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Obwohl es zumindest im wettbewerbsrechtlichen Bereich schon vermehrt zu Abmahnungen gekommen ist, kümmern sich außer Verbraucherschützern anscheinend weder Bundes- noch Länderbehörden um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Energieausweis. Dies ergab zumindest eine Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe und des Mieterbundes Ende März diesen Jahres. Sie fordern nun strengere Kontrollen und Sanktionen durch die Behörden.
Wir können das Geschehen nur verfolgen und müde mit dem Kopf schütteln. Denn erfahrungsgemäß ist der Energieausweis für Immobilieneigentümer nur ein notwendiges Übel und aufgrund seiner geringen Aussagekraft für die meisten Kauf- und Mietinteressenten vollkommen uninteressant. Im vergangenen Jahr sind wir innerhalb unseres Berufsalltages nicht auf einen Käufer oder Mieter gestoßen, der den Energieausweis (trotz Vorliegen) auch nur ansatzweise zur Entscheidungsfindung herangezogen hätte.
Sie wissen nicht, ob Sie für Ihre Immobilie einen Energieausweis benötigen und wenn ja, welchen? Lassen Sie sich von uns beraten. Gern beantworten wir all Ihre Fragen nach Effizienzklassen und Co. Natürlich beantragen wir auch stellvertretend für Sie den entsprechenden Energieausweis.
Foto: © Eisenhans - Fotolia.com


