Monats-Archive: August 2014

In Deutschland ist die Bezeichnung "Immobilienmakler" leider nicht gesetzlich geschützt. Eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Lediglich eine behördliche Erlaubnis nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung ist erforderlich. Auch die Zulassung zum Verwalterberuf ist bisher nicht reguliert.

Doch nur weil man nicht muss, heißt das nicht, dass man auch nichts tun sollte. Berufliche Qualifikation ist uns ausgesprochen wichtig, der regelmäßige Besuch von Schulungen und Seminaren eine Selbstverständlichkeit.

 

kann man in der wald- und wasserreichen Umgebung des Landkreises Oder-Spree mit Sicherheit. Wie wäre es denn mal mit einer Bootstour über die Seen und Kanäle rund um Grünheide? Insgesamt acht Seen reihen sich hier aneinander. Den Peetz-, den Mölln- und den Kiessee haben wir am vergangenen Wochenende mit dem Tretboot erkundet und haben den Trip mehr als genossen. Ein paar Schnappschüsse finden Sie in der Galerie.