Aufgeklärt: Verbreitete Mietirrtümer rund um die Wohnungskündigung
Als Immobilienmakler aus Leidenschaft ist es für uns besonders wichtig unseren Kunden beim Kauf und Verkauf von Immobilien in allen Fragen kompetent zur Seite zu stehen. Nicht zuletzt aus diesem Grunde sind regelmäßige Wissensupdates für uns oberstes Gebot. Da kam das gestrige und vom IVD-Bildungsinstituts Berlin-Brandenburg veranstaltete Profi-Seminar zum Verkauf von Miethäusern und vermieteten Eigentumswohnungen mit Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus f. Hildebrandt gerade recht.
Inhaltlich beschäftigte sich das Seminar mit
- Besonderheiten des Kaufvertrages über vermietete Objekte (Vorkaufsrecht des Mieters, Sonderregelungen zum Mietvertrag & zur Abrechnung, Kautionsprobleme, usw.)
- Fünf teure Fallen für Verkäufer & fünf teure Fallen für Käufer
- Zulässige Vereinbarungen mit Mietern VOR Ankauf des Mietobjektes, Checklisten und Mustervereinbarungen
- Zusicherungen, Versicherungen, Garantien, Beschaffenheitsvereinbarungen zu Miethöhe, Flächen und sonstigen Umständen
- Haftungsgefahren und deren Beherrschung
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Wie gewöhnlich war das Seminar äußerst gut besucht und die Teilnehmer hingen an den Lippen des Referenten, der es immer wieder schafft, selbst trockene Rechtsthemen spannend zu vermitteln. Und auch wenn nicht allzu viel neues dabei war, gehen wir bestärkt und sicher aus der Halbtagsveranstaltung.
"Wohnungsrücknahme fehlerfrei meistern", so lautete der Titel der gestrigen Fortbildungsveranstaltung des IVD-Bildungsinstituts Berlin-Brandenburg. Klar, dass ich da nicht fehlen durfte. Wer regelmäßig Wohnungen vermietet weiß: Bei der Rücknahme vermieteter Immobilien nach Ende des Mietverhältnisses befinden sich die Räume leider nicht immer in dem Zustand, der vom Mieter geschuldet wird. Doch wie lässt sich das am besten beweisen? Welche Angaben sollte man im Abnahmeprotokoll machen und auf welche sollte vielleicht besser verzichtet werden? Machen Fotos Sinn? Hier lauern viele Fallstricke, die man unbedingt kennen sollte, um bestehende Ansprüche gegen den ehemaligen Mieter rechtssicher durchsetzen zu können. Das gilt aber auch schon im Hinblick auf die Schönheitsreperaturen. Ist der Mieter überhaupt verpflichtet selbige durchzuführen oder ist die im Mietvertrag getroffene Klausel gar unwirksam? Wann und wie rechnet man die Kaution ab? Muss ich den vom Mieter gestellten Nachmieter akzeptieren? Zu diesen und anderen Fragen referierte der auf Miet- und WEG-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Sebastian Wörner. Alle Teilnehmer lauschten interessiert. Die Veranstaltung verging wie im Flug. Abschließend läßt sich feststellen: Vieles machen wir schon richtig und dennoch ist immer der ein oder andere Ratschlag dabei, der für die tägliche Praxis nützlich ist.


