Spätestens mit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 am 01.05.2014 ist der Energieausweis für Vermieter und Verkäufer von Immobilien unumgänglich geworden. Seit diesem Tag MUSS der Energieausweis oder zumindest eine Kopie davon spätestens bei der Immobilienbesichtigung, dem jeweiligen Miet- oder Kaufinteressenten unaufgefordert vorgelegt werden. Gem. § 16 Abs. 2 S. 1 EnEV wird diese Vorlagepflicht auch…
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Energieausweis – ab 01.05.15 drohen Bußgelder

