Werden Mietwohnungen während der Mietzeit in Eigentumswohnungen umgewandelt und danach an Dritte verkauft, haben Mieter grundsätzlich ein Vorkaufsrecht. Dieses Vorkaufsrecht gilt auch dann, wenn der Verkauf und die anschließende Aufteilung durch den Käufer in ein und derselben notariellen Urkunde erfolgt. Beim Verkauf der Wohnung muss der Eigentümer seinen Mieter auf dieses Vorkaufsrecht hinweisen (vgl. §§…
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BGH stärkt Vorkaufsrecht von Mietern beim Wohnungsverkauf



