In Deutschland ist die Bezeichnung "Immobilienmakler" leider nicht gesetzlich geschützt. Eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Lediglich eine behördliche Erlaubnis nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung ist erforderlich. Auch die Zulassung zum Verwalterberuf ist bisher nicht reguliert.
Doch nur weil man nicht muss, heißt das nicht, dass man auch nichts tun sollte. Berufliche Qualifikation ist uns ausgesprochen wichtig, der regelmäßige Besuch von Schulungen und Seminaren eine Selbstverständlichkeit.






