Immobilien(ver)kauf mittels privatem Bieterverfahren – Was ist Ihnen Ihr Traumhaus wert?

Das private Bieterverfahren stellt eine alternative Vertriebsmethode zum klassischen Immobilienverkauf dar. Anders als bei Angeboten mit „festem“ und vom Eigentümer vorgegebenen Kaufpreis, können Kaufinteressenten hier selbst entscheiden, was ihnen die Immobilie wert ist und welches Preisangebot sie abgeben möchten. Daher wird beim privaten Bieterverfahren oftmals auf jegliche Angabe zum Kaufpreis verzichtet. In einigen Fällen kann die Angabe eines Mindestgebotes jedoch sinnvoll sein, bspw. dann, wenn eine Immobilie besonders schnell verkauft werden muss und keine Zeit für Nachverhandlungen oder neue Gebotsrunden bleibt.

Der allgemeine Ablauf des Immobilienverkaufs bleibt in den Grundzügen gleich. Wie beim Standardprozedere wird das Objekt umfassend beworben. Melden sich daraufhin Interessenten, erhalten sie ein Exposé mit allen relevanten Daten und Informationen sowie die Möglichkeit zur Immobilienbesichtigung. Dabei steht es der Verkäuferseite frei, den Kaufinteressenten die Besichtigung in nur einem einzigen Sammelbesichtigungstermin bspw. als Open-House-Veranstaltung zu ermöglichen oder aber Einzeltermine zu vereinbaren. Während beim klassischen Immobilienverkauf Einzelgespräche und Preisverhandlungen mit den potenziellen Käufern erfolgen, wird beim Bieterverfahren das Kaufinteresse mit der Abgabe eines schriftlichen Gebotes innerhalb einer zuvor kommunizierten Frist bekundet. Ob die Möglichkeit des Nachbietens besteht, ist individuell und wird vom Anbieter vorgegeben.

Wichtig zu wissen ist, dass sich das private Bieterverfahren von einer Auktion oder gar Zwangsversteigerung in einem wesentlichen Punkt unterscheidet: es ist unverbindlich. Dem Immobilieneigentümer steht es am Ende der Gebotsfrist frei, eines der abgegebenen Kaufangebote anzunehmen. Er muss sich also weder für das höchste Angebot entscheiden noch überhaupt verkaufen. Nimmt er eines der Gebote an, muss auch beim Bietenden weiterhin Kaufbereitschaft bestehen. Erst dann erfolgt der rechtskräftige Verkauf der Immobilie durch notariellen Kaufvertragsabschluss.

Fazit: Ein Immobilien(ver)kauf mittels privatem Bieterverfahren bringt Verkäufern und Käufern Vorteile. Grundsätzlich könnte es bei jedem Immobilienverkauf eingesetzt werden. Dies ist jedoch nicht immer ratsam, sondern je Einzelfall zu entscheiden. Außerdem gibt es bei der Durchführung einige rechtliche Fallstricke, die es zu beachten gilt. Sie planen Ihre Immobilie im Bieterverfahren zu verkaufen? Wenden Sie sich an einen Immobilienspezialisten. Wir beraten Sie gern.

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