Ganz gleich ob Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung - wer eine inländische Immobilie kauft, muss sie zahlen: die Grunderwerbsteuer. Diese lag zwischen 1998 und 2006 bundesweit einheitlich bei 3,5 %. Seit dem 01. September 2006 jedoch dürfen die Länder den Steuersatz selbst bestimmen und das tun sie, indem sie kräftig an der Preisschraube drehen.
Mit einem Steuersatz von 6,5 % galt Schleswig-Holstein bisher als Spitzenreiter. Seit 01. Januar 2015 muss sich das Land diesen Platz allerdings mit dem Saarland und Nordrhein-Westfalen teilen. Nun will sich ausgerechnet Brandenburg anschließen. Presseberichten Ende November 2014 zufolge plant die rot-rote Landesregierung die Einführung des Höchstsatzes von 6,5 % bereits im Sommer 2015. Das entspricht einer Erhöhung von 30 %.
Nicht nur Verbraucherschützer und der Bund der Steuerzahler kritisieren die Maßnahme. Auch ein im Auftrag der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft erstelltes Gutachten sieht junge Familien und beruflich mobile Menschen als besonders betroffen. Dabei sind die Städte und Gemeinden Brandenburgs gerade auf deren Zuzug angewiesen.
Während Berlin aus allen Nähten platzt, mit Wohnungsknappheit und steigenden Immobilienpreisen kämpft, schrumpfen besonders in berlinfernen Regionen die Einwohnerzahlen seit Jahren ungebremst. Wie die Märkische Onlinezeitung am 05.01.2015 berichtete, haben sich die Bürgermeister von 31 märkischen Kommunen in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, um diesem Trend etwas entgegenzusetzen. Sie wollen abwanderungswilligen Hauptstädtern attraktive Kauf- oder Mietangebote unterbreiten und werben verstärkt um Zuzügler aus Berlin. Vor diesem Hintergrund ist für uns die avisierte Grunderwerbsteuererhöhung vollkommen unverständlich.
Wie auch der Immobilienverband Deutschland (IVD) Berlin-Brandenburg sprechen wir uns entschieden gegen die geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer aus. Gerade in Bundesländern mit eher geringem Haushaltseinkommen dürfen junge Familien und Menschen, die ihre Immobilie als Altersvorsorge nutzen möchten, nicht noch weiter unnötig belastet werden.
Unser Tipp:
Wer sich mit dem Gedanken trägt, Wohneigentum zu erwerben, sollte dies noch vor Inkrafttreten der Grunderwerbsteuererhöhung im Sommer 2015 tun. Als Immobilienmakler im Landkreis Oder-Spree stehen wir Ihnen selbstverständlich gern jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.



